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BGH, 09.07.1957 - 5 StR 126/57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 06.12.1956 - 4 StR 234/56
Unrechtsbewußtsein und Schuld
Auszug aus BGH, 09.07.1957 - 5 StR 126/57
Das Unrechtsbewußtsein, das die Strafkammer feststellt, bezieht sich also in Wahrheit nur auf das Konkursvergehen, nicht auch auf die Untreue (vgl über die Teilbarkeit des Unrechtsbewußtseins bei tateinheitlicher Verletzung verschiedener Strafgesetze BGH NJW 1957, 229). - BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
Auszug aus BGH, 09.07.1957 - 5 StR 126/57
Die bisherigen Feststellungen lassen nicht erkennen, daß die Strafkammer dabei von einem zutreffenden Begriff des zur Fortsetzungstat gehörenden einheitlichen Vorsatzes ausgegangen ist (vgl. dazu BGHSt 1, 313). - BGH, 15.12.1955 - 4 StR 458/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.07.1957 - 5 StR 126/57
In der Regel wird in ihr die Erklärung liegen, die gegenwärtigen Verhältnisse der bestellenden Firma ständen der vereinbarten Erfüllung des Vertrages nicht entgegen (vgl 4 StR 458/55 vom 15.12.1955 S 3). - RG, 10.05.1935 - 1 D 757/34
1. Gehört zum äußeren Tatbestande der genossenschaftlichen Untreue die …
Auszug aus BGH, 09.07.1957 - 5 StR 126/57
Zwar reicht das Erkennen eines Risikos für die Feststellung einer schuldhaften Handlungsweise allein nicht aus, solange das Tun innerhalb der Grenze pflichtmäßigen Handelns liegt (RGSt 69, 203).